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   FG Köln, 27.06.2012 - 3 K 1211/06   

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FG Köln, 27.06.2012 - 3 K 1211/06 (https://dejure.org/2012,85771)
FG Köln, Entscheidung vom 27.06.2012 - 3 K 1211/06 (https://dejure.org/2012,85771)
FG Köln, Entscheidung vom 27. Juni 2012 - 3 K 1211/06 (https://dejure.org/2012,85771)
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Wird zitiert von ...

  • FG Köln, 16.01.2013 - 3 K 2008/07

    Nachweis tatsächlicher Zahlung durch Versteuerung beim Empfänger?

    Im Verfahren zur Einkommensteuer 2000 (3 K 1211/06) sei entschieden worden, dass ein Teil der im Veranlagungszeitraum 2000 entstandenen Aufwendungen über drei Jahre abzuschreiben sei.

    Der Kläger beantragt, - das Verfahren für alle Streitjahre auszusetzen und die Gerichtsakten der Verfahren 3 K 1211/06 zur Einkommensteuer 2000 und 3 K 2628/12 zur Einkommensteuer 2001 hinzuzuziehen, sowie das vorliegende Verfahren zur gemeinsamen Entscheidung mit dem Verfahren 3 K 2682/12 wegen Einkommensteuer 2001 zu verbinden;.

    Der Senat hat die Gerichtsakte zum Verfahren 3 K 3628/12 und das Urteil im Verfahren 3 K 1211/06 in Kopie beigezogen.

    Die Akten des Verfahrens 3 K 1211/06 lagen dem Finanzgericht nach Abschluss des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens VI B 135/12 durch Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 10. Dezember 2012 noch nicht wieder vor.

    Soweit der Kläger die Aussetzung des Klageverfahrens wegen der Folgewirkungen aus dem Verfahren 3 K 1211/06 betreffend die Einkommensteuer 2000 begehrt, wird dem in der vorliegenden Entscheidung Rechnung getragen.

    Wie der BFH im Beschluss vom 10. Dezember 2012 VI B 135/12 für das zwischen den Beteiligten geführte Verfahren 3 K 1211/06 (Streitjahr 2000) zu derselben Streitfrage unter II.3 ausgeführt hat, hätte es dem Kläger somit auch für die Streitjahre oblegen, die zur Begründung seiner Klage dienenden Tatsachen und Umstände insoweit vorzutragen und geeignete Beweismittel zu benennen.

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